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Welche Steuern fallen bei einer Erbschaft von Immobilien an?

  • von Christoph Soetebeer
  • 27 Jan., 2025

Das Erben einer Immobilie ist oft ein zweischneidiges Schwert. Einerseits kann es ein wertvolles Vermögensgeschenk sein, andererseits bringt es eine Reihe steuerlicher Verpflichtungen mit sich, die sorgfältig bedacht werden müssen. Die Erbschaft einer Immobilie ist nicht nur ein emotionaler, sondern auch ein finanziell bedeutsamer Vorgang, der eine genaue Betrachtung der steuerlichen Konsequenzen erfordert. Die Höhe der zu zahlenden Steuern hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Wert der Immobilie, dem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser und den geltenden Freibeträgen. In diesem Artikel werden wir die verschiedenen Steuerarten, die bei einer Immobilienerbschaft anfallen können, betrachten und die wichtigsten Informationen für den Fall einer Immobilienerbschaft.

Steuern bei einer Erbschaft: Wesentliche Aspekte und Freibeträge

Die Erbschaftssteuer ist eine der Hauptsteuern, die bei der Erbschaft einer Immobilie anfallen. Sie wird auf den Verkehrswert der Immobilie berechnet und variiert je nach dem Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen. Die Freibeträge spielen hierbei eine entscheidende Rolle. Für Ehepartner beträgt der Freibetrag beispielsweise 500.000 Euro, für Kinder 400.000 Euro. Alles, was diese Beträge übersteigt, ist steuerpflichtig. Diese Regelung soll sicherstellen, dass nur größere Vermögensübertragungen besteuert werden, während kleinere Erbschaften oft steuerfrei bleiben. Es ist wichtig, dass Erben sich mit den Details der Erbschaftssteuer vertraut machen, um unerwartete finanzielle Belastungen zu vermeiden und die Steuerlast effektiv zu planen.

Berechnungsgrundlage der Erbschaftssteuer

Die Erbschaftssteuer wird auf der Grundlage des Verkehrswerts der Immobilie zum Zeitpunkt des Erbfalls berechnet. Dieser Wert wird in der Regel durch das zuständige Finanzamt festgelegt und kann durch ein unabhängiges Wertgutachten beeinflusst werden. Erben sollten beachten, dass die Erbschaftssteuer nicht nur auf den Wert der Immobilie, sondern auf den gesamten Nachlass, einschließlich Bargeld, Wertpapiere und andere Vermögenswerte, erhoben wird. Die genaue Berechnung der Steuer kann komplex sein und hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der Art der Immobilie und ihrer Nutzung. Es ist daher ratsam, dass Erben professionelle Hilfe in Anspruch nehmen, um eine genaue Bewertung der Immobilie und eine korrekte Berechnung der Steuer sicherzustellen. Als Makler sind wir bei einer Immobilienbewertung (Haus, Wohnung, Grundstück) erfahren an Ihrer Seite.

Möglichkeiten zur Reduzierung der Steuerlast für eine geerbte Immobilie

Es gibt verschiedene Strategien, um die Steuerlast bei einer geerbten Immobilie zu minimieren. Eine Möglichkeit ist die Nutzung von Steuervergünstigungen wie beispielsweise bei einer Selbstnutzung der Erbimmobilie durch Kinder oder Ehepartner, die unter bestimmten Voraussetzungen zu einer vollständigen Befreiung von der Erbschaftssteuer führen kann. Eine frühzeitige Nachlassplanung, wie die Übertragung von Immobilien durch Schenkungen, kann ebenfalls dazu beitragen, die Steuerlast zu senken, da die Freibeträge alle zehn Jahre erneut genutzt werden können. Darüber hinaus können Erben ein Wertgutachten in Auftrag geben. Häufig weicht der ermittelte Verkehrswert einer Immobilie von den Berechnungen der Finanzbehörden ab. Somit lässt sich die Steuerlast entsprechend senken. Strategien zur steuerlichen Entlastung im Erbfall erfordern eine sorgfältige und sachkundige Planung: Im besten Fall sollten die Details jeweils mit einem Steuerberater oder einem Fachanwalt für Erbrecht besprochen werden.

Weitere steuerliche Überlegungen bei Erbimmobilien

Neben der Erbschaftssteuer sollten Erben auch andere steuerliche Aspekte berücksichtigen. Dazu gehört die Einkommensteuer, die anfallen kann, wenn die geerbte Immobilie vermietet wird. In diesem Fall müssen die Mieteinnahmen versteuert werden. Zudem kann die Grunderwerbsteuer relevant werden, wenn die Immobilie innerhalb der Familie weiterveräußert wird. Auch empfehlen wir den Erben in der Regel sich frühzeitig qualifiziert beraten zu lassen und mit ihrem Steuerberater oder einem Fachanwalt für Erbrecht Kontakt aufzunehmen, um die steuerlichen Folgen einer Immobilienerbschaft vollständig zu verstehen und im eigenen Interesse richtig zu managen. Schließlich ergeben sich aus dem Steuerrecht und Erbrecht komplexe Zusammenhänge, die in vielen Fällen eine Fachberatung unerlässlich erscheinen lassen.  

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