Ist es nicht viel einfacher, wenn man seine Wohnung an die Familie vermietet? Kann man dadurch sparen und vielleicht sogar bürokratische Formalien auslassen?
Natürlich ist es grundsätzlich so geregelt, dass Angehörige als Mieter die gleichen Regeln zu befolgen haben, wie auch Fremde. Man sollte sich aber darauf einstellen, dass das Finanzamt einen geschärften Blick auf Mietverträge unter Angehörigen wirft.
Das hat damit zu tun, dass Steuern zwar gespart werden können, aber das natürlich nicht auf einer Scheinvermietung basieren darf. Daher fordert das Finanzamt einen schriftlichen Mietvertrag, um Fakten, wie bspw. Miethöhe, Mietumfang, Zahltag und Zahlungsart (die Miete sollte immer überwiesen werden, da so die Richtigkeit des Vorgangs überprüft werden kann) schwarz auf weiß vorliegen zu haben.
Wichtig ist auch, zu beachten, dass man die Miethöhe mindestens bei 66% der ortsüblichen Miete ansetzt, da das Finanzamt sonst Ausgaben des Vermieters, wie Reparaturen, Kosten für den Hausmeister oder Wartungen nicht anerkennt.
So liegt bspw. der durchschnittliche Mietpreis in Bleckede bei 4,87€ und in Lüneburg bei 9,13€ pro Quadratmeter (gemessen Februar 2016, Quelle s.u.). Diese Preishöhe ändert sich stetig und muss regelmäßig überprüft werden, sonst kann es passieren, dass die Miethöhe ungewollt unter die 66% - Grenze fällt.
Ein weiterer Knackpunkt, an dem das Finanzamt genau prüft, ob alles mit rechten Dingen zugeht, ist die Vermietung an unterhaltsberechtigte Personen oder an die eigenen Kinder.
Bei Erstgenannten darf die Miete nicht über die Grenze des Machbaren hinausgehen, es muss also noch Geld für Lebensmittel und Ähnliches in Abhängigkeit zum Einkommen vorhanden sein. Unterhaltszahlungen können dabei problemlos zur Mietzahlung genommen werden, sollten aber nicht direkt mit der Miete verrechnet werden.
Soll eine Vermietung zwischen Eltern und Kind abgeschlossen werden, muss es sich dabei um eine Immobilie mit eigenem Eingang, eigener Küche und Bad handeln, sonst wird der Vertrag steuerlich nicht anerkannt.
Besonders, weil das Finanzamt eine Vermietung zwischen Angehörigen nur anerkennt, wenn dabei Gewinne erzielt werden (und diese die Steuerbelastung erhöhen), können nur in sehr wenigen Fällen Steuern gespart werden.
Es lässt sich also abschließend sagen, dass die Vermietung an die Familie nur getätigt werden sollte, wenn die Immobilie nicht anderweitig vermietet werden kann.
Quellen: